Was bedeuten die EU-Abgasnormen für Erdgasfahrzeuge?
Antwort
Für Pkw mit Hubkolbenmotoren, die erstmals bis zum 30. Juni 2009 zugelassen worden sind, bemisst sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum und zusätzlich nach Schadstoffemissionen, gestafftelt nach der Einhaltung der in den europäischen Abgasvorschriften festgelegten Grenzwerte.
Die relevanten Abgasnormen sind die Normen Euro I bis Euro V sowie die ausschließlich in Deutschland vorübergehend existierende D4-Norm, die strengere Auflagen macht als die Euro III-Norm. Seit 2000 dürfen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die Schadstoffgrenzwerte nach Euro III erreichen bzw. unterschreiten. Ab dem Kalenderjahr 2005 gelten die Schadstoffgrenzwerte nach Euro IV. Fast alle ab Werk gelieferten bzw. umgerüsteten Erdgasmodelle erfüllen bereits heute die Schadstoffgrenzwerte von Euro IV, D4 oder Euro V.
Für die Berechnung der Kfz-Steuer für Pkw, die ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind, spielen die EU-Abgasnormen grundsätzlich keine Rolle mehr. Es gibt aber eine Ausnahme. Für Diesel-Pkw, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden und die Voraussetzungen der Abgasvorschrift Euro VI erfüllen, wird ab 2011 eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro gewährt.
Weitere Informationen zur Kfz-Steuer für Pkw sind über das Bundesministerium der Finanzen zu bestellen: