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Darlehensbedingungen

Allgemeine Fragen & Antworten (FAQs) zu den Darlehensbedingungen der Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Lübeck GmbH

Stand Oktober 2011 - Zur besseren Lesbarkeit wird auf die beidseitige geschlechtsspezifische Ansprache verzichtet und die männliche Form gewählt.Sämtliche rechtlichen und steuerrechtlichen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Informationen und stellen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung bzw. eine Steuerberatung ersetzen, noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Bindend sind die Inhalte des Darlehensvertrages.

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Fragen & Antworten:

Beiträge
Ab wann kann ich der Stadtwerke Lübeck GmbH ein Darlehen geben?
Brauche ich eine Bank, um das Darlehen in einem Depot zu verwahren?
Entstehen mir zusätzliche Kosten?
Gibt es ein Agio oder eine Nachschusspflicht?
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Stadtwerke Lübeck GmbH den Darlehensvertrag gegenzeichnen?
In welcher Höhe kann ich ein Darlehen gewähren?
Kann das Geld auch persönlich abgegeben werden?
Kann die Einzahlung des Darlehensbetrages in Raten erfolgen?
Kann ich auf die jährliche Auszahlung der Zinsen verzichten und dadurch die Darlehenssumme erhöhen (Thesaurierung)?
Kann ich die Darlehenssumme aus meinem Antrag noch nachträglich verändern?
Kann ich einen Freistellungsantrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Kann ich vorzeitig kündigen?
Kann man während der Laufzeit zusätzlich Geld einzahlen?
Wann erhalte ich den Kundenbonus?
Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?
Wann und wie erhalte ich meine Zinsen?
Warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden?
Warum kann das Darlehen auf 20.000 Euro begrenzt werden?
Warum kann ich nicht weniger als 1.000 Euro einzahlen?
Was bedeutet Rangrisiko im Insolvenzfall?
Was ist ein Darlehen?
Was muss man beim Ausfüllen des Darlehensvertrages beachten?
Was passiert im Todesfall?
Welche Laufzeit hat das Darlehen und wann bekomme ich mein Geld wieder?
Welche Steuern fallen für den Darlehensgeber an?
Welchen Betrag erhalte ich nach Kündigung zurück?
Welches Datum ist für die Zusendung der Interessenbekundung ausschlaggebend?
Wenn ich meinen Stromvertrag bei den Stadtwerke Lübeck kündige, hat das Auswirkungen auf meinen Darlehensvertrag?
Wer kann für die Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Lübeck ein Darlehen geben?
Wie wird das Darlehen steuerlich behandelt?
Wie wird mein Darlehen verzinst?

 

 

 

 

 

 

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