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Wie unterscheidet sich NaturPLUS von einfachen RECS-Zertifikaten?

Antwort

Das Herkunftsland Österreich garantiert durch die staatliche österreichische Regulierungsbehörde Energie-Control GmbH (E-Control), dass keine Doppelvermarktung des Ökostroms stattfindet und dass der Export der Ökostrom-Eigenschaft bei der Ermittlung des österreichischen „Reststrommixes“ berücksichtigt wird. Der „Reststrommix“ stellt die Stromkennzeichnung für den allgemein im Großhandel veräußerten Strom dar.

Strom, der nach dem RECS-Standard zertifiziert ist, und nicht aus Österreich stammt, ist dem gegenüber nicht gegen eine Doppelvermarktung geschützt. Die RECS-Zertifizierung allein verhindert nämlich noch keine Doppelvermarktung, da sich ein Produzent für dieselben Strommengen auch noch andere Zertifikate ausstellen lassen kann.

Insbesondere bei Ökostromexporten aus skandinavischen Ländern findet keine Berücksichtigung der Exportmengen bei der Ermittlung des jeweiligen länderspezifischen Reststrommixes statt. Das bedeutet etwa, dass sich der allgemeine Strommix in Norwegen nicht ändert, obwohl rechnerisch-bilanziell Wasserkraftstrom aus Norwegen exportiert und dafür (ebenfalls rechnerisch-bilanziell) „Graustrom“ importiert wird.

Darüber hinaus erfolgt die Abwicklung der TÜV-zertifizierten Ökostromlieferungen in Form echter, d.h. vertraglich vereinbarter und bilanzierungstechnisch nachvollziehbarer Stromlieferungen und nicht, wie im „System RECS“, allein durch eine Übertragung handelbarer Zertifikate.

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