Ich betreibe eine Baufirma und habe „im Namen und im Auftrag" des Bauherrn den Hausanschluss beantragt, den Bau beauftragt und die Rechnung bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?
Antwort
Empfänger der Rückerstattung ist immer der Vertragspartner. Wenn Sie „im Namen und im Auftrag" des Grundstückseigentümers die Beauftragung unterzeichnet haben, ist der Vertragspartner der Bauherr. Somit würde er auch das Guthaben erhalten. Eine andere Regelung kann nur im Innenverhältnis vereinbart werden.