Ich habe das Grundstück geerbt. Der Anschluss wurde zu Lebzeiten des Erblassers hergestellt und bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?
Antwort
Ja, die Rückerstattung kann mit Angabe der Rechnungsnummer und mit Vorlage des Erbscheins beantragt werden.