20120207_service_klein

Ich bin Bauherr und Grundstückseigentümer. Die Rechnung wurde an die Baufirma gestellt und auch von der Baufirma bezahlt (schlüsselfertiges Bauen). Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Antwort

Vertragspartner ist derjenige, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses durch seine Unterschrift an die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH (vormals Energie und Wasser Lübeck/Netz GmbH) erteilt hat.

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