Ich habe die Rechnung nicht mehr. Habe ich dennoch Anspruch auf eine Rückerstattung?
Antwort
Ja, wenn zweifelsfrei feststellbar ist, dass Sie Vertragspartner der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH (vormals Energie und Wasser Lübeck/Netz GmbH) waren. In diesem Fall werden wir im ersten Schritt versuchen, Sie über Ihren Namen und die Auftrags-Adresse als Auftraggeber zu identifizieren.