Werden Rechnungen für Leistungen an Abwasser-Hausanschlüssen auch zurückerstattet?
Antwort
Nein, die Leistungen zur Herstellung eines Abwasser-Hausanschlusses unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Nein, die Leistungen zur Herstellung eines Abwasser-Hausanschlusses unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
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