20120207_service_klein

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Antwort

Der TraveGas Vertrag bleibt bestehen und wird in der neuen Verbrauchsstelle fortgesetzt, wenn wir Sie an Ihrem neuen Wohnort mit TraveGas versorgen können. Bitte teilen Sie uns spätestens 5 Wochen im voraus Ihren Umzug mit der neuen Adresse in Textform mit.

Wenn Sie in das Versorgungsgebiet eines anderen Netzbetreibers ziehen, in dem wir TraveGas nicht anbieten können, wird durch den Umzug der Liefervertrag und der TraveGas Vertrag zum Datum Ihrer Schlüsselübergabe beendet.

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