Zählerstandsmeldung?
Antwort
Bei einem Vertragswechsel teilen Sie uns bitte die Zählerstände bis spätestens 14 Tage nach Vertragsumstellung mit. Wenn wir von Ihnen bis dahin keine Zählerstände erhalten, wird der Verbrauch geschätzt. Eine nachträgliche Zählerstandsmeldung können wir nicht mehr berücksichtigen!