Was muss ich beachten, wenn ich innerhalb von Lübeck umziehe?
Antwort
Der Liefervertrag für die Verbrauchsstelle muss zum Datum der Schlüsselübergabe gekündigt werden, der TraveStrom-Vertrag bleibt bestehen und wird in der neuen Verbrauchsstelle fortgesetzt. Durch den Umzug können Sie auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 5 Wochen zum Ende eines Kalendermonats Ihre Umzugsmeldung mit.