Mehr Wert durch mehr Transparenz
Unternehmen sollen ab 1.7.2009 einen Energiepass für ihre bereits vorhandenen Bürogebäude, Lager- oder Produktionshallen erstellen lassen – so will es die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Neben der Bilanzierung der Energieeffizienz, der Heiztechnik und der Warmwasserbereitung soll bei diesen Gebäuden auch der Energiebedarf für die Beleuchtung und die Klimatisierung ermittelt werden.
Der Vorteil für Unternehmen: Mit dem neuen Energiepass erhalten sie eine neutrale Bewertung der Energieverbrauchswerte und können anhand der Modernisierungsempfehlungen die Energieeffizienz ihrer Gebäude erhöhen.
Da Firmengebäude hohe Anforderungen an die Energieberatung stellen, werden für diese Energiepässe besonders kompetente Aussteller benötigt – die Stadtwerke Lübeck zum Beispiel.
Rechtliche Grundlage
Nach der „EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ müssen Eigentümer künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes einen Nachweis über die energetische Qualität ihres Objektes vorlegen. Mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV 2007) wurde diese Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der EnEV 2007 ist die Einführung von Energieausweisen für den Fall des Verkaufs oder der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen sowie der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden.