Für den bedarfsorientierten Energieausweis gilt:
- er ist für alle Gebäude zugelassen
- er ist ab 01.10.2008 Pflicht für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde
- des Wand- und Dachaufbaus und der Art der Verglasung Ihres Gebäudes
- Ihrer Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung
- der Höhe der CO2-Emissionen
Aus diesen Angaben ermitteln wir den Energiebedarf Ihres Hauses und geben Ihnen sinnvolle Empfehlungen für Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen. Für den bedarfsorientierten Ausweis erhalten Sie auf Anfrage ein individuelles Preisangebot.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch bei EnEv-online.