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Energieausweis

Ihr Haus auf dem Prüfstand

Wenn Sie auf der Suche nach einem Dienstleister sind, der Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises zur Seite steht, dann sind die Stadtwerke Lübeck ein kompetenter und zuverlässiger Partner. Drucken Sie einfach das Auftragsformular aus, füllen es aus und senden es per Fax oder Post an uns zurück.

Rechtliche Grundlage
Nach der „EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ müssen Eigentümer künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes einen Nachweis über die energetische Qualität ihres Objektes vorlegen. Mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV 2007) wurde diese Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt. Diese Regelung ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Lübeck bieten Ihnen den Energieausweis in zwei Varianten an: als verbrauchsorientierten Energieausweis und als bedarfsorientierten Energieausweis. Beide Varianten werden von unseren zertifizierten Gebäudeenergieberatern ausgestellt.


Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch bei EnEv-online.