Bundesnetzagentur kürzt beantragte Strom-Netzentgelte der Stadtwerke Lübeck Netz um durchschnittlich 13,6%
Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH hat von der Bundesnetzagentur (BNA) den Bescheid über die beantragten Netznutzungsentgelte im Stromverteilnetz erhalten.Der Bescheid sieht die Kürzung der Netzentgelte um durchschnittlich 13,6 Prozent vor.
Neben den bereits zum 1.9.2006 durch die BNA festgelegten niedrigeren Netznutzungsentgelten der Hochspannungsnetze des vorgelagerten Netzbetreibers, erfolgt damit eine weitere Senkung der Transportkosten für elektrische Energie von den Erzeugern bis zu den Endkunden. „Wir haben von der Bundesnetzagentur mit dem Bescheid eine rückwirkende Genehmigung unserer Entgelte zum 15. Oktober 2006 erhalten. Unsere neuen Preise gelten daher ab sofort für alle Netznutzungskunden. Die rückwirkenden Genehmigungen sind in unserer neuen Preistabelle bereits berücksichtigt“, so Marcus Böske, Geschäftsführer der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH. „Trotz der schmerzhaften Kürzungen, erhalten wir damit die notwendige Planungssicherheit um weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit und –qualität für unsere Kunden sicher stellen zu können.“ Die Absenkung der Netzentgelte kann für den einzelnen Netzkunden abhängig von der Spannungsebene, der Nutzungsstruktur oder dem Energieverbrauch unterschiedlich ausfallen. Die Netzentgelte machen etwa ein Drittel des Strompreises aus, den der Verbraucher zahlt. Der Rest entfällt auf weitere Preisbestandteile, wie Produktionskosten für den Strom, Steuern oder sonstige staatliche Abgaben und Vertriebskosten. Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Lübeck GmbH und seit der Gründung im Januar 2005 verantwortlich für den Betrieb der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Lübeck. Zur Information: Für einen typischen Haushaltskunden setzen sich die Strom-Netznutzungsentgelte aus einem jährlichen Grundpreis von 10 € und 4,36 ct (bis zum 14.10.2006: 5,54 ct) pro gelieferter KWh elektrischer Arbeit zusammen. Hinzu kommen pro Jahr für die Messung, Ablesung und Abrechnung 26,14 €, die bis zum 14.10.2006 teilweise bereits in den Entgelten pro KWh enthalten waren. Alle Angaben verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.