Wasserhausanschluss: Jetzt gibt´s Geld zurück!
Für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen ist der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt worden - und das rückwirkend zum 11. August 2000. Kunden, deren Aufträge zuvor mit vollem Umsatzsteuersatz (16 Prozent bis 31.12.2006, 19 Prozent seit 01.01.2007) besteuert wurden, können wir den Differenzbetrag zurückerstatten.
Derzeit prüfen wir für Sie, ob Sie die Vorraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllen. Sollte das der Fall sein, schreiben wir Ihnen diesen Betrag schnellstmöglich per Banküberweisung gut - damit hat uns die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH beauftragt. Wir gehen davon aus, Ihnen die Rückerstattungsbeträge schnellstmöglich auszahlen können. Falls es dennoch zu Wartezeiten kommen sollte, bitten wir um Ihr Verständnis.
Klare Worte, ehrlicher Service.
Die Rückerstattung kann der jeweilige Vertragspartner geltend machen, der die Arbeiten am Trinkwasser-Hausanschluss beauftragt hat.In den kommenden Wochen werden wir uns persönlich bei jenen Kunden melden: Wir schreiben Sie initiativ an und unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des notwendigen Formulars (PDF-Download siehe unten).
Einfach melden!
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Rückerstattung sofort bei uns zu beantragen. Dies empfehlen wir vor allem dann, wenn sich Ihre Anschrift zwischenzeitlich geändert haben sollte. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier per Download sowie in unserem Service-Center und im Netzanschlussbüro.
Alles, was Recht ist
Das Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als sogenannte „eigenständige Leistungen" zu betrachten sind und eine Besteuerung mit vollem Umsatzsteuersatz (16 Prozent bis 31.12.2006,19 Prozent seit 01.01.2007) vorzunehmen ist. Dagegen wurde 2008 erfolgreich geklagt: Der Bundesfinanzhof revidierte die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums mit Datum vom 08.10.2008. Sowohl für die Neuverlegung als auch für Arbeiten an bestehenden Hausanschlüssen gilt infolgedessen der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
Für alle entsprechenden Leistungen ist daher seit dem 11. August 2000 zu viel Umsatzsteuer entrichtet worden. Die Wasserversorgungsunternehmen haben nun die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz freiwillig an ihre Kunden zurückzuerstatten (ohne Anerkennung der Rechtspflicht).
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an:
Stadtwerke Lübeck
23547 Lübeck
oder per Fax:
04 51/8 88-32 24 90
FAQ - Unserer Antworten auf Ihre Fragen zu diesem Thema